Mit der Krankenzusatzversicherung wie ein Privatpatient behandelt
Wer sich als Kassenpatient über Zuzahlungen, Behandlungsmethoden, Nichterstattung oder ähnliches ärgert, der kann mit einer entsprechenden Zusatzversicherung Abhilfe schaffen.
Gesetzlich Versicherte erhalten nur die medizinische Grundversorgung. Sie bekommen also nur jene Leistung, die notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Wem das nicht genügt, der kann ganz individuell über eine Krankenzusatzversicherung die Leistungen abdecken lassen, die ihm oder ihr persönlich wichtig sind. So lässt sich die Chefarztbehandlung genauso absichern, wie der Heilpraktiker, die Brille und die Kontaktlinsen, die Reise ins Ausland oder die Zahnarztbehandlung.
Für jede Versorgungslücke der GKV gibt es eine Krankenzusatzversicherung, die anbietet, diese Lücke wieder zu füllen. Die Tarifvielfalt ist überwältigend. Wer sparen will, sucht sich einen passenden Tarif, der wirklich nur die Leistungen bietet, die einem wichtig sind.
Die beliebtesten Krankenzusatzversicherungen sind die Auslandskrankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung. Klassische Beispiele für Versorgungslücken in der Zahnmedizin sind Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays und Implantate. Hier darf der Patient tief in die eigene Tasche greifen. Aber auch bei normalen zahnärztlichen Behandlungen, wie Füllungen und Prophylaxe, müssen Kassenpatienten zuzahlen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich solche Sorgen ganz einfach beseitigen.
Eine Auslandskrankenversicherung ist jedem Reisenden anzuraten, unabhängig von Reiseziel und Aufenthaltsdauer. Selbst die Krankenkassen raten zu ihrem Abschluss - auch für Reisen in Länder, in denen Kassenpatienten über ihre Versichertenkarte (EHIC) eigentlich Schutz erhalten. Das liegt daran, dass der Schutz nicht ausreichend ist: Im Ausland wird der Patient nach dort üblichem Verfahren behandelt. Liegt die Behandlung über dem hier erstattungsfähigen Niveau, so muss man die Differenz selbst begleichen. Da sind 500 Euro schnell erreicht. Auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport wird die Krankenkasse keinesfalls erstatten.
Zusatzkrankenversicherungen sollten frühzeitig abgeschlossen werden. Da sich die Beiträge nicht am Einkommen orientieren, sondern am Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand, kann man somit sparen. Da die Angebote der Versicherer sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich unbedingt anzuraten.
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