Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch schutzlos
Knapp die Hälfte aller Männer wird berufsunfähig. Auf den gesetzlichen Schutz ist jedoch kein Verlass mehr.
Warum reicht der Schutz des Staates nicht?
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für alle, die ab 1961 geboren wurden, nicht mehr. Sie sind also für den Fall, dass sie ihren Beruf nicht mehr vollständig ausüben können, nicht richtig abgesichert und müssen den fehlenden Schutz privat ausgleichen.
Für jene, die noch vor 1961 geboren wurden, sieht es leider nicht viel besser aus. Die Leistungen, die sie erhalten, reichen oft nicht einmal für die Grundsicherung.
Was heißt "berufsunfähig"?
Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist jemand berufsunfähig, wenn er über ein halbes Jahr lang seinen Beruf nur zu 50 % auszuüben kann oder können wird.
Vater Staat ist hingegen weniger spendabel. Er zahlt erst dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, egal ob diese eine Verschlechterung für den Versicherten bedeutet oder nicht. So müsste ein leitender Angestellter zum Beispiel noch halbtags als Telefonist arbeiten, um einen Teil der Leistungen zu erhalten. Könnte er eine einfache Tätigkeit in Vollzeit ausüben, erhält er nichts. Die Leistungshöhe wird also gemessen an der Fähigkeit, eine Tätigkeit noch 6 bzw. 3 Stunden ausüben zu können.
Wie hoch ist das Risiko, dass ich berufsunfähig werde?
Es ist leider sehr hoch. Immer mehr Menschen werden berufsunfähig. Eine aktuelle Studie des Focus belegt, dass 43 Prozent aller heute 20jähigen Männer bis zum Rentenalter berufsunfähig werden. Bei den Frauen beträgt die Wahrscheinlichkeit 38 Prozent. Anders ausgedrückt ereilt dieses Schicksal mehr als 4 von 10 Männern und knapp 4 von 10 Frauen. Zieht man alle Beschäftigten und nicht nur die Berufsanfänger in Betracht, so ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit von 20 bis 25 %. Die Berufsunfähigkeit trifft also jeden Vierten bis Fünften.
